Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, geben Sie bei unklarer Rechtslage nie ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab! Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie den Anwalt prüfen, ob eine Abmahnung rechtens ist.
Viele Abmahnungen werden mit dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet. Hierzu entschied OLG München in einem Urteil vom 7. Februar 2019: „Die Datenschutzgrundverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern existieren vielmehr nebeneinander.„
Die Abmahnvereine und Anwälte arbeiten so, dass sie zum Beispiel mit sogenannten Roboterprogrammen die Internetseiten durchsuchen. Werden bestimmte Schlagwörter nicht gefunden, werden diese Vereine und Anwälte tätig. In ihren Abmahnungen machen sie darauf aufmerksam, dass die DSGVO nicht eingehalten wird und dass dies sofort geändert werden muss. Für dieses Schreiben, und nur für dieses Schreiben, berechnen sie dann dem Empfänger einen „Gebühr“, die dann auch gezahlt werden muss. In Bremen wurden so fast 700 Arztpraxen heimgesucht. Diese Abmahnungen, die gerne auch mal über 1.000 Euro kosten können und bezahlt werden müssen, haben nichts mit Strafen der jeweiligen Datenschutzbehörde zu tun.
Bitte beachten Sie folgendes: Sie können nur einmal für Ihr Versäumnis zur Kasse durch eine Abmahnung gebeten werden. Allerdings sollten Sie – sofern Sie ein solches Schreiben bekommen – die Änderungen an Ihrer Internetseite durchführen lassen. Wenden Sie sich in dem Fall einfach an denjenigen, der die Internetseite für Sie gemacht hat oder an Ihren Datenschutzbeauftragten.